- Sobald B. wieder die Schule besucht, kann der Vater sich mit B. in Innenräumen aufhalten, vorausgesetzt ist, dass der Vater vollständigen Impfschutz geniesst und vor dem Besuch einen Test auf Corona (durch ein offizielles Testzentrum durchgeführt) macht, der negativ sein muss. Ausserdem achtet der Vater darauf, dass B. nur Kontakt zu Drittpersonen hat, die selbst geimpft sind und ebenfalls einen gültigen Corona-Test vorweisen können. Die Testergebnisse aller Personen, die Kontakt mit B. haben, werden der Mutter vorab per E-Mail übermittelt.