Der Vater wird sich mit B. ausschliesslich im Freien aufhalten. Er vermeidet dabei Aktivitäten, die zu einem engen Kontakt mit Dritten führen würden (wie z.B. Weihnachtsmärkte) und hält die Massnahmen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit ein. - Sobald B. wieder die Schule besucht, kann der Vater sich mit B. in Innenräumen aufhalten, vorausgesetzt ist, dass der Vater vollständigen Impfschutz geniesst und vor dem Besuch einen Test auf Corona (durch ein offizielles Testzentrum durchgeführt) macht, der negativ sein muss.