3.2 Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der besonderen Gefährdung der Mutter sei das oben erwähnte Besuchsrecht wie folgt einzuschränken: - Solange B. im Homeschooling ist, wird der Vater mit ihm drei Samstagnachmittage pro Monat (den ersten, zweiten und dritten Samstag im Monat) von ca. 13:00 bis 16:00 (die tatsächlichen Zeiten sind vom Wetter und von der Aktivität abhängig) verbringen. Der Vater wird sich mit B. ausschliesslich im Freien aufhalten.