AR GVP 33/2021 Nr. 3822 Mangel in der Organisation einer Aktiengesellschaft (Art. 731b OR), anwendbare Verfahrensmaxime (Art. 55 ZPO). Unbesehen, ob im Organisationsmängelverfahren die Dispositionsmaxime oder der gemässigte Untersuchungsgrundsatz zur Anwendung gelangt, obliegt es der Gesellschaft, die Umstände anzuführen und vorzutragen, die gegen den Erlass der gesetzlich vorgesehenen Massnahmen sprechen. Verfügung des Einzelrichters des Obergerichts, 16.03.2021, ERZ 21 6