AR GVP 33/2021 Nr. 3823 Zeugnisfähigkeit (Art. 169 ZPO). Ein 7jähriges Kind ist noch nicht urteilsfähig und von einer Zeugenbefragung - auch einer informellen gemäss Art. 168 Abs. 2 ZPO - ist deshalb abzusehen. Verfügung des Einzelrichters des Obergerichts, 04.10.2021, ERZ 21 38