Erhält der Gesuchsteller nach dem 1. Studienjahr Stipendien, reduzieren sich die Unterhaltsbeiträge des Gesuchsgegners um 75 % und die Unterhaltsbeiträge der Gesuchsgegnerin um 25 % des auf den Monat umgerechneten Stipendiums. 2. Im Übrigen wird das Gesuch abgewiesen.