1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs werden die Gesuchsgegner verpflichtet, an den Unterhalt des Gesuchstellers monatlich und monatlich im Voraus zu bezahlen: a) ab 1. September 2021 bis 30. August 2022 - B.: Fr. 297.-- (zuzüglich Ausbildungszulage) - C. Fr. 99.-- b) ab 1. September 2022 bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung: - B.: Fr. 1'420.-- (zuzüglich Ausbildungszulage) - C. Fr. 474.--