106 ZPO). Im vorliegenden Fall führt das zu einem Anspruch des Gesuchstellers auf Ersatz von (3/5 minus 2/5 =) 1/5 der Hälfte seiner Kosten vom Gesuchsgegner und auf Ersatz von (4/5 minus 1/5 =) 3/5 der anderen Hälfte seiner Kosten von der Gesuchsgegnerin.