Für die Steuern macht die Gesuchsgegnerin einen Betrag von Fr. 400.-- geltend. Der Gesuchsteller gesteht ihr nur Fr. 250.-- zu (act. 19 S. 6). Ausgehend von einem steuerbaren Einkommen von rund Fr. 47'000.-- (Netto-Einkommen Fr. 60'000.-- plus Eigenmietwert Fr. 15'000.-- [geschätzt] minus Kosten Arbeitsweg Fr. 1'008.-- minus Kosten auswärtige Verpflegung Fr. 3'200.-- minus pauschaler Berufskostenabzug Fr. 4'000.-- minus Schuldzinsen Fr. 3'595.-- minus Versicherungsprämien Fr. 1'920.-- minus Unterhalt Liegenschaft Fr. 1'000.-- [