2.8.1 Hinsichtlich des Gesuchsgegners geht der Gesuchsteller von einem Überschuss von monatlich Fr. 2'214.-- aus. Er stützt sich dabei auf das Urteil des Einzelrichters des Obergerichts vom 28. Oktober 2020 (act. 1 S. 8). Beide Gesuchsgegner sind damit einverstanden (act. 6 S. 4 und act. 9 S. 5).