2.6.5 Der Gesuchsteller weist eigenen Angaben zufolge ein Vermögen von Fr. 28'000.-- aus (act. 19 S. 4). Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Salär des Zivildienstes (Fr. 2'500.-- ), einmaligen Unterstützungsbeiträgen der Stiftung O. (Fr. 7'500.--) und der Stiftung P. (Fr. 5'000.--) sowie einem Stipendium des Kantons Appenzell Ausserrhoden (Fr. 13'000.--). Nach Abzug des Notgroschens verbleiben Fr. 25'000.--. Bezogen während eines Jahres ergibt dieses Vermögen einen monatlichen Betrag von Fr. 2'083.35 (act. 19 S. 4).