Der Gesuchsteller ist noch sehr jung und körperlich gesund. Er wird aber noch während einigen Jahren nur über minimale Einkünfte verfügen. Ob der Gesuchsteller in einem Notfall von seinen Eltern rasch und direkt finanzielle Hilfe erhalten würde, ist nach einem Blick auf das vorliegende Verfahren und dessen Streitpunkte zumindest fraglich. Mit Blick auf den Minimalbetrag gemäss SKOS-Richtlinien ist der vom Gesuchsteller beanspruchte Notgroschen von Fr. 3'000.-- angemessen.