In diesem Entscheid hat das oberste Gericht bei einer Nebenerwerbstätigkeit einer Studentin im Umfang von ca. 20 % ein Einkommen von Fr. 700.-- pro Monat als erzielbar erkannt. Dies muss auch im vorliegenden Fall gelten (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 5A_340/2021 vom 16. November 2021 E. 6.2 bezüglich der Zumutbarkeit eines 20 % Pensums). Die seit dem Urteil des Bundesgerichts eingetretene Lohnentwicklung ist dabei noch nicht berücksichtigt.