2.6.3 Hinsichtlich des Erwerbseinkommens ist der Empfehlung der Universität N. zu folgen, die auf der Assessment-Stufe von einer Erwerbstätigkeit abrät (act. 2/3). Danach rechnen der Gesuchsteller und die Gesuchsgegnerin mit einem jährlichen Einkommen von Fr. 6'000.-- (act. 1 S. 5), der Gesuchsgegner mit Fr. 8'400.-- (act. 6 S. 3). Der Gesuchsgegner hat auf einen Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahre 2005 (5C.150/2005 vom 11. Oktober 2005) hingewiesen. In diesem Entscheid hat das oberste Gericht bei einer Nebenerwerbstätigkeit einer Studentin im Umfang von ca. 20 % ein Einkommen von Fr. 700.-- pro Monat als erzielbar erkannt.