Im ersten Studienjahr könne er von seinen Ersparnissen Fr. 2'083.35 pro Monat für den Unterhalt beziehen. Der Gesuchsgegner geht von einem monatlichen Einkommen des Gesuchstellers von Fr. 1'458.-- (erstes Studienjahr, inkl. Fr. 250.-- Ausbildungszulage) bzw. Fr. 950.-- (zweites Studienjahr, inkl. Fr. 250.-- Ausbildungszulage) aus (act. 6 S. 3 f). Die Gesuchsgegnerin beziffert die Einkünfte des Gesuchstellers im ersten Studienjahr mit Fr. 2'905.-- pro Monat (inkl.Fr. 280.-- Ausbildungszulage).