Auch wenn es zutreffen mag, wie der Gesuchsteller argumentiert, dass er als S-Student stets die neuste Technik und Software zur Verfügungen haben muss, erscheint die Notwendigkeit für den Ersatz des Laptops alle 1 ⅔ Jahre als nicht ausgewiesen. Übernommen werden deshalb die von den Gesuchsgegnern akzeptierten Kosten von Fr. 55.-- pro Monat.