2.5.7 Alle Parteien setzen die Studienkosten an der Universität N. auf Fr. 235.-- pro Monat fest (act. 1 S. 8, act. 9 S. 4, act. 19 S. 5). Die Kosten für die Anschaffung eines neuen Laptops von Fr. 2'000.-- will der Gesuchsteller in 20 Monaten abschreiben (was zu Kosten von Fr. 100.-- pro Monat führt), die Gesuchsgegner in 30 Monaten (mit monatlichen Kosten von Fr. 55.--).