Seite 13 2.5.6 Hingegen sind sich die Parteien nicht einig bezüglich der Mobilitätskosten. Der Gesuchsteller setzt die Kosten eines Generalabonnements (GA) von Fr. 280.-- pro Monat ein (act. 1 S. 7). Die Gesuchsgegner gehen vom Wohnsitz des Gesuchstellers in N. aus und rechnen lediglich die Kosten für einen Netzpass der Verkehrsbetriebe N. von Fr. 70.-- pro Monat an (act. 9 S. 5). Der Gesuchsteller weist auf seinen derzeitigen Wohnsitz in M. und den damit verbundenen Bedarf eines GA hin. Auch wenn er nach N. umziehe, werde er regelmässig in die Ostschweiz zurückkehren.