In diesen Beträgen war die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) nicht enthalten. Die unklare Grenzziehung zwischen den Abstufungen lässt die bisherige Lösung als unpraktikabel erscheinen und es drängt sich der Wechsel zu einem fixen Wert auf. Der in den Kantonen Zürich und St. Gallen verwendete Wert von Fr. 180.-- ist angemessen, auch weil er die Radio- und Fernsehabgabe umfasst. Aufzuteilen ist er entsprechend der Zürcher Praxis in Fr. 30.-- Versicherungspauschale, Fr. 120.-- Kommunikationskostenpauschale und Fr. 30.--Gebühren (MAIER, konkrete Berechnung, a.a.O., S. 360 f.).