Für seinen Anteil an den Kosten der Wohnung in M. bezahlt der Gesuchsteller im Moment Fr. 520.-- pro Monat (act. 19 S. 4 unten, act. 20/18). Ab dem zweiten Studienjahr möchte er nach N. umziehen und rechnet dort mit Wohnkosten von Fr. 700.-- (act. 1 S. 6 f, act. 2/10, act. 19 S. 4). Die Gesuchsgegner sind mit diesen Zahlen einverstanden.