O., S. 352). Anzufügen ist, dass das Kantonsgericht St. Gallen bei einem Ehegatten, der nach der Trennung seine Wohnung mit seinen Eltern teilt, den Grundbetrag ebenfalls leicht auf Fr. 1'100.-- reduziert hat (Entscheid FO.2020.27-EZE2 vom 26. August 2021 E. 3c).