Angemessen erscheint ein Betrag von Fr. 1'100.--. Auch das Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich über Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums vom 16. September 2009 (, besucht am 27. Januar 2022) sieht für eine alleinstehende erwachsene Person in Haushaltsgemeinschaft mit anderen erwachsenen Personen diesen Betrag vor (In Ziffer II.1.1; MAIER, konkrete Berechnung, a.a.O., S. 352).