Gemäss den oben erwähnten Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamtenkonferenz beträgt der monatliche Grundbetrag einer erwachsenen Person Fr. 1'200.--, eines Ehepaares Fr. 1'700.--. Bei einer kostensenkenden Wohn-/Lebensgemeinschaft ist nach Ziffer I/5 der Richtlinien (in der Fassung gemäss AR GVP 2009 Nr. 3547) nur der halbe Ehegattengrundbetrag einzusetzen. Das Kantonsgericht St. Gallen hat übersehen, dass sich die Ziffer I/5 nicht auf blosse Wohngemeinschaften, sondern auf kombinierte Wohn- und Lebensgemeinschaften bezieht.