2.5 Seinen eigenen Bedarf ab 1. September 2021 hat der Gesuchsteller mit Fr. 3'079.-- pro Monat beziffert (act. 1 S. 6 ff.). Demgegenüber gehen die Gesuchsgegner von Fr. 2'260.-- (act. 9 S. 4 f. und act. 15 S. 2) aus.