Der Einzelrichter des Obergerichts hat am 28. Oktober 2020 vorsorgliche Massnahmen erlassen. Unterhaltsbeiträge wurden nur bis Juni 2020 gesprochen. Es wurde angenommen, dass A. seinen Bedarf ab Juli 2020 aus eigenem Einkommen werde decken können. Die Absicht von A., ab Herbst 2021 ein Studium aufzunehmen, wurde im Herbst 2020 als zu vage eingeschätzt, als dass schon Unterhaltsbeiträge festgesetzt werden sollten. Zwischenzeitlich haben sich die Studienpläne von A. konkretisiert: Im September 2021 hat er an der Universität N. ein S-Studium begonnen. Es handelt sich dabei um eine erhebliche und dauerhafte Veränderung.