Vorbehalten ist allerdings folgender Fall: Ist ein oberes Gericht mit einem Rechtsmittelverfahren befasst und fällt es in diesem Rahmen einen Zwischenentscheid, so ist die Beschwerde an das Bundesgericht bei im Übrigen gegebenen Voraussetzungen zulässig (BGE 137 III 424 E. 2.2; Urteil des Bundesgerichts 5A_544/2021 vom 4. August 2021 E. 1.2). Im Entscheid 5A_563/2020 vom 29. April 2021 E. 1.1 hat das Bundesgericht die Beschwerde in Zivilsachen gegen einen von einem kantonalen Obergericht erlassenen Massnahmenentscheid als grundsätzlich gegeben erachtet.