betreffend den Erlass von vorsorglichen Massnahmen eine Vereinbarung, wonach die Sorge über beide Kinder bei beiden Elternteilen, D. in der Obhut des Kindsvaters und A. im Internat bleiben sollte. Die Kindsmutter verpflichtete sich, dem Vater an den Unterhalt der Kinder je Fr. 1‘100.-- pro Monat zu zahlen. Im Mai 2018 musste A. für rund eine Woche notfallmässig in der Klinik J. untergebracht werden. Im Juni 2018 folgte ein zweiter, geplanter Aufenthalt in der Klinik J.