Gesuchsgegner: 1. Die Gesuchsgegner 1 und 2 seien zu verpflichten, gemeinsam an den Unterhalt des Gesuchstellers monatlich und monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: Ab 1. September 2022 bis zum Abschluss der Erstausbildung: Fr. 1'310.-- Erhält der Gesuchsteller ein Stipendium, sei der Unterhaltsbeitrag für das entsprechende Jahr um einen Zwölftel des gewährten Stipendiums zu reduzieren. 2. Der zu bezahlende Unterhalt sei zwischen den Gesuchsgegnern im Verhältnis 58 zu 42 (Gesuchsgegner 1 zu Gesuchsgegnerin 2) aufzuteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.