Gesuchsteller: 1. Die Gesuchsgegner 1 und 2 seien zusammen zu verpflichten, an den Unterhalt des Gesuchstellers monatlich und im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge (zzgl. allfälliger Ausbildungszulagen) zu bezahlen: 1.1 Phase I: Ab September 2021 bis August 2022 Fr. 540.--, ev. wie viel mehr 1.2 Phase II: Ab September 2022 bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung: Fr. 2'300.--, ev. wie viel mehr 2. Die Anträge gemäss Ziffer 1 seien als vorsorgliche Massnahmen anzuordnen.