Seite 7 Im wesentlichen Drittel jedoch sei davon abweichend der letzte Grenzstein an den nördlichen Rand des Katzenbaches gesetzt worden. Wieso dies so bestimmt worden sei, sei schon Thema mehrerer Schriftenwechsel und Anfragen bei kommunalen und kantonalen Behörden gewesen, sei letztendlich aber keinem der Beteiligten klar.