5. Die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge basiert auf den diesem Entscheid als integrierenden Bestandteil beigefügten Berechnungsblättern (Tabellen A, B1, B2, B3, C1, C2, C3, D und E). 6. Die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Kantonsgericht von Fr. 1'500.-- werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die von der Berufungsklägerin geleisteten Vorschüsse von insgesamt Fr. 750.-- (Fr. 300.-- Vorschuss vor Kantonsgericht, Fr. 450.-- Rest des Vorschusses vor Obergericht) werden mit ihrem Kostenanteil verrechnet.