Der Berufungsbeklagte hat der Berufungsklägerin monatlich einen ehelichen Unterhalt wie folgt zu bezahlen: - vom 1. Januar 2021 bis 31. Juli 2021: Fr. 36.-- - ab 1. August 2021: Fr. 20.-- Die Unterhaltsbeiträge sind zahlbar im Voraus und auf den Ersten eines jeden Monats. Bereits erfolgte Zahlungen des Berufungsbeklagten sind anzurechnen. Es erfolgt keine Anpassung der Unterhaltsbeiträge an Veränderungen der Lebenskosten.