(2020) (Nichtberücksichtigung (Nichtberücksichtigung wegen Mankofall) wegen Mankofall) Berufungsbeklagter Fr. 67'500 Fr. 64'300 (1 bis 6/2021) Berufungsbeklagter Fr. 67'400 Fr. 64'300 (ab 7/2021) Steuerbares Vermögen: Bei der Berufungsklägerin beträgt dieses in allen Phasen Fr. 244'000.--. Der Berufungsbeklagte versteuert kein Vermögen.