Darauf hat schon DANIEL BÄHLER (a.a.O., S. 154) hingewiesen. e) Zwischen Steuerbelastung und Unterhaltsregelung besteht ein Zusammenhang. Eheschutzrichter bedienen sich deshalb elektronischer Hilfsmittel, um das Problem der Abhängigkeit zwischen Unterhalts- und Steuerberechnung mit einer iterativen Berechnung (mehrfach wiederholte Kreisberechnungen, vgl. ARNDT/BADER, a.a.O., S. 665 Mitte, AESCHLIMANN/BÄHLER/SCHWEIGHAUSER/STOLL, a.a.O., S. 261) zu lösen. Nachfolgend werden die Eckdaten für die Steuerberechnung dargestellt (vgl. die Blätter "Steuerangaben" und "Steuerberechnungen" A, D und E, dazu nachfolgend Erwägung 3.4).