Die von der Berufungsklägerin kritisierte Dauer der Übergangszeit, die von der Vorinstanz auf 5 Monate festgesetzt worden ist, liegt im üblichen Rahmen. Dieser beträgt drei bis sechs Monate (PHILIPP MAIER, Die konkrete Berechnung von Kinderunterhaltsbeiträgen, FamPra 2020, S. 351 oben). d) Umstritten ist auch das Dividendeneinkommen der Berufungsklägerin aus der H. AG: In den Jahren 2013 bis 2019 hat dieses jedes Jahr Fr. 10'800.-- betragen (act. 11/3 und