Für die Bestimmung der Betreuungsquoten macht das Gesetz keine Vorgaben. Mit den Betreuungsanteilen sind jene Zeiträume gemeint, die ein Kind, das mit beiden Elternteilen in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei einem der beiden Elternteile verbringt (TOBIAS BRÄNDLI, a.a.O., S. 46). Fragen könnte man sich, ob die gesamte Zeit, die das Kind beim einen Elternteil verbringt, beachtlich ist, oder nur die Zeit im wachen Zustand oder zu Hause. Es drängt sich auf, die gesamte Zeit zu berücksichtigen, also unabhängig davon, ob sie in die Nacht oder auf die Schulzeit fällt.