Kommt keine Einigung zustande, so trägt der veranlassende Elternteil die entsprechende Ausgabe einstweilen allein. Die gerichtliche Geltendmachung der Kostenbeteiligung bleibt vorbehalten (Art. 286 Abs. 3 ZGB). Ein Betreuungsunterhalt ist nicht geschuldet. 6. Der Gesuchsgegner hat der Gesuchstellerin monatlich einen ehelichen Unterhalt wie folgt zu bezahlen: - vom 1. Februar 2019 – 31. Dezember 2019: Fr. 21.00 - vom 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2020: Fr. 3.00 - ab 1. Januar 2021: Fr. 0.00 Die Unterhaltsbeiträge sind zahlbar im Voraus und auf den Ersten eines jeden Monats.