4. Beide Parteien haben diejenigen Kosten für die Kinder jeweils selber zu tragen, die während der Zeit anfallen, die sie bei ihnen verbringen (Verpflegung, Wohnen, Ferien und Ausflüge). Die übrigen ordentlichen Kinderkosten (Kleidung, Schule, Versicherung, Gesundheit und Hobbys) tragen die Eltern hälftig. 5.