Die Mutter betreut C. von Dienstagabend 18:00 Uhr bis Mittwochabend 18:00 Uhr sowie jedes zweite Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Montagmorgen (Schulbeginn). Im Übrigen wird C. durch den Vater betreut. - Die Mutter betreut D. und E. von Sonntag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr sowie jedes zweite Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr. Im Übrigen werden D. und E. durch den Vater betreut. Die Feiertage (Ostern, Pfingsten, Auffahrt, Weihnachten und Neujahr) sowie die Ferien verbringen die Kinder je hälftig bei Vater und Mutter.