Seite 5 Fr. 375.00 (E.) zu bezahlen, zahlbar im Voraus jeweils auf den ersten eines jeden Monats. Ab dem 1. Juli 2020 seien keine Unterhaltsbeiträge mehr zu bezahlen. Die Krankenkassenprämien sowie die Kosten für die Freizeitgestaltung (Gitarre, Reiten, Pfadi, Fussball, Singen etc.) seien durch den Gesuchsgegner zu übernehmen. Die Parteien seien zu verpflichten, ausserordentliche Kinderkosten (z.B. Zahnarztkosten, Kosten für schulische Förderungsmassnahmen, etc.) je zur Hälfte zu übernehmen.