Darüber hinaus betreuen die Parteien E. wöchentlich alternierend von Freitagabend 18:00 Uhr bis Montagmoren Schulbeginn. - Die Feiertage (Ostern, Pfingsten, Auffahrt, Weihnachten und Neujahr) sowie die Ferien der Kinder sind je hälftig aufzuteilen und die Parteien haben sich halbjährlich, d.h. spätestens bis 1. Januar resp. 1. Juli eines jeden Jahres abzusprechen und zu vereinbaren.