18:00 Uhr. Darüber hinaus betreuten die Parteien D. wöchentlich alternierend von Freitagabend 18:00 Uhr bis Montagmorgen Schulbeginn. - Die Gesuchstellerin betreut E. jeweils von Montagmoren nach Schulbeginn bis Mittwochabend 18:00 Uhr, und der Gesuchsgegner jeweils von Mittwochabend 18:00 Uhr bis Freitagabend 18:00 Uhr. Darüber hinaus betreuen die Parteien E. wöchentlich alternierend von Freitagabend 18:00 Uhr bis Montagmoren Schulbeginn.