Seite 3 Schule, Versicherung, Gesundheit und Hobbys etc. sind vom obhutsberechtigten Elternteil zu tragen. 4. Es sei Dispositiv-Ziffer 5 des Entscheids des Kantonsgerichts Appenzell A.Rh. vom 14. Juli 2020 aufzuheben und durch die folgende Regelung zu ersetzen.