Obergericht Appenzell Ausserrhoden Einzelrichter Diesem anonymisierten Entscheid angeschlossen ist nur die Tabelle A. Urteil vom 20. September 2021 Verfahren Nr. ERZ 20 31 Ort des Entscheids Trogen Berufungsklägerin A. vertreten durch: RA AA. Berufungsbeklagter B. vertreten durch: RA BB. Gegenstand Eheschutzmassnahmen Berufung gegen den Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts FE3 20 1 vom 14. Juli 2020 Rechtsbegehren der Berufungsklägerin und Gesuchstellerin: