B2.: Juni 2011 bis März 2020 Fr. 200.-- April 2020 bis September 2021 Fr. 230.-- ab Oktober 2021 Fr. 280.-- 11. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von Fr. 6'000.-- werden zu 7/8 dem Berufungskläger und zu 1/8 der Beigeladenen auferlegt. Der vom Berufungskläger geleistete Vorschuss von Fr. 1'500.-- wird auf seinen Kostenanteil angerechnet.