Seite 71 An diese Unterhaltszahlungen werden die zwei Zahlungen des Vaters von Fr. 997.65 per 29. Oktober 2012 und von Fr. 1'000.-- per 21. Dezember 2012 je zu 50% den beiden Kindern angerechnet. 9. A. wird verpflichtet, B2. an dessen Unterhalt ab 1. Oktober 2023 monatlich und monatlich im Voraus Fr. 630.--, zuzüglich allfälliger Familienzulagen, bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung, zu bezahlen. 10. Vorstehende Unterhaltsbeiträge gemäss den Ziffern 8 und 9 basieren