Überschussverteilung 0.6666 0.3333 Überschussanteil 3086 1543 errechneter Unterhaltsanspruch 2298 Der Unterhaltsbeitrag ist auf Fr. 1'500.-- zu begrenzen. Zur Begründung kann auf die Ausführungen oben unter Erwägung 4.6.5 verwiesen werden. Seite 66 4.6.17 Phase 17 (ab 1. Oktober 2023, nur B2.)