Der Unterhaltsbeitrag ist auf Fr. 1'500.-- zu begrenzen. Zur Begründung kann auf die Ausführungen oben unter Erwägung 4.6.5 verwiesen werden. 4.6.16 Phase 16 (1. Oktober 2021 bis 30. September 2023, nur B2.) Vater Tochter Sohn Insgesamt Einkommen 7575 280 7855 familienrechtlicher Grundbedarf 2190 1035 3225 Differenz 5385 -755 4630