Überschussverteilung 0.6666 0.3333 Überschussanteil 3033 1517 errechneter Unterhaltsanspruch 2352 Der Unterhaltsbeitrag ist auf Fr. 1'500.-- zu begrenzen. Zur Begründung kann auf die Ausführungen oben unter Erwägung 4.6.5 verwiesen werden. 4.6.15 Phase 15 (1. April 2020 bis 30. September 2021, nur B2.)