Das betreibungsrechtliche Existenzminimum des Vaters beträgt (Grundbetrag Fr. 850.--, Wohnkosten Fr. 625.--, Krankenkasse und Arztkosten Fr. 260.--, total Fr. 1'736.--, davon 2/3 =) Fr. 1'157.--. Das Einkommen des Vaters liegt lediglich Fr. 552.-- darüber. Diese freie Quote (Differenz zwischen Einkommen und betreibungsrechtlichem Existenzminimum) ist auf die beiden Kinder aufzuteilen; es resultiert ein Betrag von je Fr. 276.--.